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Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind zwei Ultraschalluntersuchungen der Säuglingshüfte durchzuführen.
Diese Pflichtuntersuchung sollte in der ersten Lebenswoche und zwischen der 6. – 8. Lebenswoche stattfinden.
Besonders bei Säuglingen ist der Hüftultraschall ein wichtiges Kontrollinstrument, um die Entwicklung der Hüfte zu verfolgen.
Bei Hüftreifungsstörungen ist eine rasche Behandlung einzuleiten, um eine weitere gesunde Entwicklung zu gewährleisten.
Information zur Untersuchung
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