top of page

Säuglings-Hüftultraschall Untersuchung

Säuglingshüftultraschall.png

Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind zwei Ultraschalluntersuchungen der Säuglingshüfte durchzuführen. 

 

Diese Pflichtuntersuchung sollte in der ersten Lebenswoche und zwischen der 6. – 8. Lebenswoche stattfinden.

Besonders bei Säuglingen ist der Hüftultraschall ein wichtiges Kontrollinstrument, um die Entwicklung der Hüfte zu verfolgen.

 

Bei Hüftreifungsstörungen ist eine rasche Behandlung einzuleiten, um eine weitere gesunde Entwicklung zu gewährleisten.

Information zur Untersuchung

© 2024 | Dr. Gisinger und Partner, Fachärzte für Orthopädie und orthopädische Chirurgie OG

Orthopädie Donau Zentrum | 1220 Wien, Donaustadtstraße 1./2./3. Stock

Tel: 01 / 204 50 60

Ordinationszeiten:

Montag - Donnerstag: 9-18 Uhr                                    
Freitag:  
9-14 Uhr                                                      
Samstag (außer Schulferien): 9-12
Uhr               

Abendtermine:

nach Vereinbarung Mittwoch & Donnerstag 18-19 Uhr

Säuglings-Hüftultraschall Untersuchung:

zu den oben angeführten Ordinationszeiten, außer Samstag, möglich
 

Quality Austria Zertifzierung
bottom of page